Ellen Demuth MdB ruft Kommunen im Wahlkreis zur Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren des Bundesförderprogramms zur Sanierung kommunaler Sportstätten auf - Bund stellt 333 Millionen Euro bereit
Die Bundesregierung hat heute den Startschuss für das Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten gegeben. Bis zum 15. Januar 2026 können Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Sportstätte sind, Projektskizzen digital beim Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung einreichen.
„Ich freue mich sehr, dass der Deutsche Bundestag für das Jahr 2025 erstmals 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm bereitgestellt hat. Das hilft unseren Städten und Gemeinden, den Sanierungsstau abzubauen. Ich rufe alle Kommunen in Neuwied und Altenkirchen auf, sich zu bewerben“, sagt die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, Ellen Demuth.
„Sport ist gesund, stiftet Gemeinschaft und schafft Zusammenhalt. Gemeinsamer Sport kann ein besonderes Zugehörigkeitsgefühl schaffen und dabei helfen, kulturelle, sprachliche und soziale Grenzen zu überwinden. Damit das gelingt, brauchen wir moderne und barrierefreie Sportstätten vor Ort“, so die Wahlkreisabgeordnete.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Zuschussanteil beträgt bis zu 45 Prozent, bei Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil liegt mindestens bei 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung beträgt acht Millionen Euro.
Gefördert werden kann die umfassende bauliche Sanierung von Gebäuden im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes wie Sporthallen und Hallenbäder. Auch Freibäder und Sportfreianlagen wie Fußballplätze oder Leichtathletikanlagen sind förderfähig. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte wie Vereine ist möglich.
„Gute Sportstätten sind Orte der Begegnung. Sie bringen Menschen zusammen und stärken den Zusammenhalt. Nutzen Sie die Chance und reichen Sie Ihre Projektskizzen ein“, so Demuth abschließend.
Weitere Informationen und den Projektaufruf stellt das BBSR unter www.bbsr.bund.de/SKS2025 zur Verfügung.